Für die Aufgaben des Trägers ist eine juristische Person gegründet worden (i. d. R. ein Verein oder wie in unserem Fall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Der Träger verantwortet den qualitativen, finanziellen und organisatorischen Rahmen und trägt die Verantwortung für die Gesamtumsetzung. Der Vorstand trifft sich regelmäßig und arbeitet eng mit dem pädagogischen Personal und dem Elternbeirat zusammen.