Auf Grund einer besonderen Situation in Bayern formierte sich bereits im Juni 1999 der Landesverband Wald- und Naturkindergärten in Bayern e. V.
Um in Bayern als Kindergarten anerkannt zu werden, sind die Verordnungen des BayKiBiG zu erfüllen. Nach den Richtlinien des alten Gesetzes musste eine Initiative z. B. über Ausweichräumlichkeiten in ausreichender Größe (zwei Quadratmeter Spielfläche pro Kind) verfügen. Mit Inkrafttreten des neuen BayKiBiG wurden diese Regelungen etwas gelockert, jedoch werden Neugründungen nun durch andere Erfordernisse erschwert. (Betriebserlaubnis, Buchungszeiten, Bedarfsplanung der Gemeinden, Gastkinderregelung etc.)
Dank intensiver Informations- und Aufklärungsarbeit seitens des Landesverbandes sind die Anliegen der Bayerischen Waldkindergärten auch dem Landtag bekannt. Waldpädagogik wird mittlerweile nicht mehr als exotische Ausrichtung behandelt, sondern in einem Atemzug mit den anderen pädagogischen Verbänden genannt. Mut macht hierbei die Unterstützung von SPD und Bündnis90/Die Grünen, aber auch einzelne Mitglieder der CSU finden durchaus anerkennende Worte für das Engagement der Initiatoren und die Bemühung, Kindern die Liebe zur Natur nahe zu bringen.
Wald- und Naturkindergärten liegen im Trend der Zeit. Trotz oder vielleicht auch gerade wegen dieser Entwicklung verstehen unter diesen Begriffen nicht alle dasselbe. Deshalb möchten wir im Folgenden verschiedene Ausgangspunkte skizzieren, die allen Wald- und Naturkindergärten zu Grunde liegen sollen.