Ein fester Ablauf und eine gute Ausrüstung sind wichtig. Diese Gegebenheiten garantieren für sich jedoch noch nicht, dass ein Waldkindergarten eine qualitativ hochwertige Form der Kinderbetreuung ist. Um dies noch besser zu gewährleisten, regt der Landesverband Mindestbedingungen für seine Mitglieder an. Langfristig sollen daraus weiterführende Qualitätsrichtlinien mit dem Ziel der Zertifizierung von Wald- und Naturkindergärten formuliert werden, denn da, wo Waldkindergarten „drauf steht, soll auch Waldkindergarten drin sein!“
Die folgenden Rahmenbedingungen orientieren sich am BayKiBiG. Daraus ergeben sich auch für Wald- und Naturkindergärten Öffnungszeiten von täglich mindestens 4 Stunden an 5 Tagen die Woche. Zum Wohle der Kinder sollte eine tägliche Aufenthaltsdauer von 5 bis 6 Stunden im Freien nicht überschritten werden. Die Schließtage betragen in der Regel für einen eingruppigen Kindergarten 30 Tage plus fünf Fortbildungstage, die nach Möglichkeit, in Absprache mit den Eltern, parallel zu den üblichen Schulferienzeiten gelegt werden.
Der gesetzliche Anstellungsschlüssel sieht zwei pädagogische Fachkräfte für eine Kindergartengruppe vor. Um der besonderen Betreuungssituation in den Waldkindergärten gerecht werden zu können, sollte nach Möglichkeit jedoch eine Drittkraft mit eingesetzt werden. Dem Nachteil höherer Personalkosten steht neben verschwindend geringen Unterhaltskosten für Gebäude und Einrichtung eine pädagogisch hochwertige Betreuung gegenüber.
Die ideale Gruppenstärke für eine Waldkindergartengruppe sollte 20 Kinder nicht übersteigen. Aufgrund unterschiedlicher Aufnahmezeiten (Frühjahr und Herbst) können die Kinderzahlen in vielen Einrichtungen aber während des Jahres schwanken und für einen begrenzten Zeitraum auch die Wunschzahl 20 übersteigen.
Die Träger von Natur- und Waldkindergärten müssen sich um einen ausreichenden Versicherungsschutz für Betrieb und Personal kümmern. In der Regel sind Unfälle über die Gemeindeunfallversicherung abgedeckt. Es empfiehlt sich jedoch zusätzlich eine Vereinshaftpflicht sowie eine private Unfallversicherung der Eltern abzuschließen.
Für Kindergärten, die nur über eine vorläufige Betriebserlaubnis verfügen oder als freie Waldspielgruppe laufen, ist unbedingt ein ausreichender privater Versicherungsschutz zu organisieren.
Dazu gehören:
- eine Betriebshaftpflicht bei einer Versicherung nach Wahl
- die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
- der Hinweis an die Eltern, dass ihre Kinder während der Zeit des Kindergartenbesuchs nicht Unfall- und Haftpflichtversichert sind, verbunden mit der dringenden Empfehlung, diese Lücke privat zu schließen.
Bei der Elternzusammenarbeit ist Transparenz zwischen Kind, Eltern/Erziehungspartnerschaft und Erzieher/innen erstrebenswert.
Die Offenheit der Einrichtung muss sich aber auch in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Einrichtungen widerspiegeln. Eine gute Zusammenarbeit vor Ort kann nur durch regelmäßige Kontakte zu den einzelnen Institutionen entstehen. Solche sind beispielsweise:
- Schulen
- Andere Kindergärten vor Ort
- Örtliche Vereine
- Kinderärzte
- Mütterzentren, Mutter-Kind-Gruppen
- Frühförderdienste
- Fachschulen (Fachakademien und Kinderpflegeschulen)
- Stadt, Ort und Gemeinde
- Kirche
- Forstamt
- Kreisjugendamt
- Landratsamt und evtl. Bezirksregierung
- Gesundheitsamt
Ein konstruktiver Austausch mit diesen und anderen Einrichtungen ist unumgänglich für ein gegenseitiges Verständnis, das immer angestrebt werden sollte.
Der Träger eines Wald- und Naturkindergartens kann nur ernstzunehmender, zuverlässiger Partner für die oben stehenden Institutionen, die Eltern und das Personal sein, wenn er eine rechtliche Form hat.
Folgende Möglichkeiten stehen offen:
- eingetragener Verein (e.V.)
- Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
- oder eine andere rechtliche Form, die durch eine eingetragene Steuernummer des Finanzamts nachgewiesen wird.
Die Glaubwürdigkeit der Naturpädagogik kann schließlich nur dann einen nachhaltig positiven Eindruck wecken, wenn sich jeder Wald- oder Naturkindergarten an einer selbst erarbeiteten Konzeption prüfen lässt.
Die Grundlage der täglichen Arbeit muss sich bei den Mitgliedern des Landesverbands Wald- und Naturkindergärten in Bayern e.V. in allen wesentlichen Punkten an der hier vorliegenden Bayerischen Konzeption orientieren.